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Konsiliarische Diagnostik
Zur Überprüfung des Ergebnisses der klinischen Funktionsanalyse kommen neben Verfahren der instrumentellen Funktionsanalyse auch weitere konsiliarische Untersuchungen durch andere Fachärzte in Betracht.

Hierzu zählen u.a. Ärzte für Orthopädie mit entsprechender Qualifikation im Bereich manuell-rehabilitationsmedizinischer Diagnostik und Therapie. Diese Untersuchungen können dazu beitragen, Faktoren im Bereich der Körperhaltung sowie der Funktion des Halteapparates, einschließlich der Wirbelsäule zu identifizieren, die zur Entstehung von Funktionsstörungen im Kauorgan beitragen bzw. solche mit unterhalten.

Von großer Bedeutung für die Diagnostik und Therapie funktioneller Störungen des Kauorgans (CMD) kann in entsprechenden Fällen zudem die Untersuchung durch Ärzte für Psychosomatische Medizin oder andere Ärzte mit entsprechender Qualifikation sein.Das Ziel besteht hier darin, psychische bzw. seelische Faktoren, die einen Anteil an der Entstehung von Funktionsstörungen des Kauorgans (cranio-mandibuläre Dysfunktionen, abgekürzt CMD) haben, zu erkennen und ggf. mit zu behandeln.

Eine wichtige Rolle im Rahmen der Aufklärung von Erkrankungsformen unter Beteiligung der Kiefergelenke spielt die Bildgebende Diagnostik. Anstelle herkömmlicher Röntgentechniken hat dabei die Magnet-Resonanz-Tomographie an Bedeutung gewonnen, da sie den Gelenkknorpel (Discus articularis) darstellen kann. Aufgrund des hohen Aufwandes für diese Untersuchungen ist ihre Indikation jedoch auf wenige Situationen beschränkt.

Auf Verordnung des konsiliarisch tätigen Orthopäden oder des Zahnarztes kann zudem häufig mittels physiotherapeutischer Verfahren eine wesentliche Besserung des Beschwerdebildes bzw. eine Unterstützung der zahnärztlichen und/oder orthopädischen Maßnahmen erreicht werden.

Zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Zusammenarbeit zwischen überweisendem Zahnarzt und konsiliarisch tätigen Facharzt sollten sowohl der Untersuchungsauftrag wie auch der Bericht über die Untersuchungsergebnisse und ihre Bedeutung schriftlich erfolgen. Hierbei haben sich spezielle Konsiliarbögen für genau diese Untersuchungen bestens bewährt.

Die konsiliarische Einbeziehung verschiedener Fachärzte in die Behandlung von cranio-mandibulären Dysfunktionen (CMD) durch den Zahnarzt, kann mittlerweile als anerkannt gelten und ist in den entsprechenden Standardwerken sowohl wissenschaftlich begründet als auch nachvollziehbar beschrieben.